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EU-Heimtierausweis

Ab 1. Oktober 2004 für Reisen innerhalb der EU Pflicht

Ab 1. Oktober 2004 gelten in der EU weitgehend einheitliche Regeln für Haustiere auf Reisen. Hunde, Katzen und Frettchen müssen dann mit Mikrochip (ISO-Norm 11784 oder 11785) oder -übergangsweise noch bis zum Jahr 2011- durch Tätowierung gekennzeichnet sein. Es muss für sie ein neuer, einheitlich gestalteter Heimtierausweis mitgeführt werden, aus dem die gültige Tollwutimpfung hervorgeht. Weitere Impfungen sind nicht vorgeschrieben, können aber in diesen Pass eingetragen werden. Für andere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel gilt dieser Pass nicht.

Heimtierausweis - Bild Pfizer

Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich dürfen noch für eine Übergangszeit von mindestens fünf Jahren darüber hinausgehende Anforderungen stellen, zum Beispiel die Bestimmung des Tollwut-Titers. EU-Mitgliedsstaaten, die bisher bereits besondere Vorschriften hinsichtlich Echinokokkose oder Zecken hatten, dürfen diese übergangsweise für fünf Jahre beibehalten.

Das Mitführen von Haustieren auf Reisen wird wesentlich einfacher. An die Stelle der vielen unterschiedlichen Bescheinigungen, die die einzelnen Mitgliedstaaten für die Einreise von Haustieren verlangen, tritt ein einziger veterinäramtlicher Ausweis: der für die gesamte Europäische Union gültige EU-Ausweis für Haustiere. Der neue Pass vereinfacht auch tierärztliche Untersuchungen, da der Tierarzt auf einen Blick alles über den Gesundheitszustand und die "medizinische Vorgeschichte" des Tieres erfährt. Bei Tieren, die bereits gekennzeichnet und/oder geimpft sind, kann der Tierarzt die Angaben vom "Internationalen Impfpass" in den neuen EU-Heimtierausweis übertragen.

Alle Einzelheiten der Europäischen Verordnung können sie auf der Homepage des Link öffnet in neuem FensterBundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft nachlesen.


Impfpass - Bild Pfizer

Für alle Heimtiere, die nicht innerhalb Europas auf Reisen gehen genügt weiterhin ein normaler Impfpass.