Inhalt
Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber solchen Kunden, die Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne des § 310 Absatz 1 BGB sind. Der Verkauf erfolgt ausschließlich gemäß diesen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Einkaufsbedingungen erkennen wir nicht an und sie werden nicht Vertragsbestandteil, soweit wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages bestehen, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Angebote
Die vom Kunden abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses Angebot durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Übersendung der bestellten Ware anzunehmen.
Lieferung
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Bei einem Auftragswert ab €90,- erfolgt der Versand portofrei und nach unserer Wahl. Ist der Auftragswert niedriger, berechnen wir €10,- als Beitrag zur Deckung der entstehenden Mehrkosten. Wünscht der Kunde einen Expressgutversand, so erfolgt dieser auf Kosten des Kunden.
Preise
Es gelten die vereinbarten Preise unter Berücksichtigung individueller Sondervereinbarungen (bspw. Rabattbedingungen). Die für den Kunden geltenden Rabattbedingungen sind diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Anlage beigefügt.
Sollte sich nachträglich herausstellen, dass die den Sondervereinbarungen zugrunde gelegten Voraussetzungen nicht erfüllt worden sind, behalten wir uns ausdrücklich vor, daraus resultierend Nachforderungen geltend zu machen.
Liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate, gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung maßgeblichen Preise des Verkäufers.
Zahlungen
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum können 2 % Skonto vom Warenwert gekürzt werden, sofern ältere, bereits fällige Rechnungen beglichen sind. Abzüge für Porti o.ä. werden nicht anerkannt. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde hat jedoch das Recht, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Aufrechnung
Der Kunde kann gegenüber unseren Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Rücknahmen
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch ordnungsgemäß gelieferter, mangelfreier Ware.
Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen aus dem Liefervertrag vor. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Er darf sie jedoch im regelmäßigen Geschäftsgang veräußern. Die aus der Weiterveräußerung der gelieferten Sachen an Dritte entstehenden Forderungen tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherung unserer Kaufpreisforderung gegen ihn in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungs-Endbetrags (einschließlich Mehrwertsteuer) an uns ab. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Soweit der Kunde die abgetretenen Forderungen für uns einzieht, hat er die eingezogenen Beträge an uns abzuführen, sobald unsere Forderungen fällig sind. Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf unsere Ware oder Rechte sind uns unverzüglich anzuzeigen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
Mängelgewährleistung
Beanstandungen wegen unvollständiger und unrichtiger Lieferung sowie Rügen wegen Mangels sind, sofern dieser offensichtlich ist, unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich an uns mitzuteilen. Wir sind berechtigt, die Einsendung einer Probe des beanstandeten Präparats, ggf. auch die Rücksendung der gesamten beanstandeten Ware auf unsere Kosten zu verlangen. Soweit bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ausdrücklich vorbehalten bleibt das Recht des Kunden bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Alle ersetzten Produkte und Teile gehen in das Eigentum von uns über, soweit sie sich nicht schon in unserem Eigentum befanden. Den Ersatz für Folgeschäden übernehmen wir nur, wenn sie von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
Gerichtsstand
Sofern der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, sind für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag die erstinstanzlichen Gerichte in Berlin zuständig.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon in ihrer Wirksamkeit unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.
Februar 2009